FAQ Kunden/Customer/Client

FAQ rund um die Vermittlung

Wir vermitteln Nanny, Haushaltshilfe, Haushälterin, Butler, Haushaltsmanager, Hauswirtschaftspaar, Privatkoch, Gutsmanager, Privatchauffeur, Leibwächter oder persönliche Assistentin finden.

Wir vermitteln langfristige Festanstellungen in Voll- oder Teilzeit. Wir vermitteln keine Temporäranstellungen.

Dies ist sehr unterschiedlich und es wäre unseriös, dazu eine Prognose zu machen. Aktuellen Marktbedingungen und die Wettbewerbssituation können die Verfügbarkeit von Kandidaten beeinflussen und somit die Vermittlungszeit beeinträchtigen.

• Besprechung Ihrer Bedürfnisse, damit wir Ihre Anforderungen genau verstehen können und ein entsprechendes Anforderungsprofil erstellen können.
• Aufschaltung des entsprechenden Inserats und Abgleich mit vorhandenen Kandidaten
• Bewerberunterlagen prüfen
• Bevor wir Ihnen Kandidaten vorstellen, führen wir persönliche Gespräche, um sicherzustellen, dass sie nicht nur fachlich, sondern auch persönlich zu Ihnen passen.
• Bewerbergespräche führen wir in unserem Büro in Zürich oder Baar
• Profil der geeigneten Kandidaten dem Arbeitgeber zustellen

Bei Auftragserteilung wird eine Grundgebühr fällig und nach erfolgreicher Vermittlung eine Provision vom ersten Jahresgehalt des Kandidaten.

Arbeitsverträge kommen ausschliesslich und direkt zwischen den Familien und den Stellensuchenden zustande. Das Einholen der notwendigen Arbeitsbewilligung und die korrekte Anmeldung bei den Versicherungen für den anzustellenden Kandidaten und das Einhalten des Schweizer Arbeitsgesetzes (ArG) ist in der alleinigen Verantwortung der Familie. Swiss Private Staff unterstützt Sie bei diesen Prozessen.

Selbstverständlich, wir helfen Ihnen mit dem Arbeitsvertrag und informieren Sie über alle Sozialversicherungen, welche Sie abschliessen müssen.

Ja, Swiss Private Staff verfügt über die Bewilligung des Kantons Zürich für die Vermittlung von Personal für die ganze Schweiz und die Bewilligung zur grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Diese Bewillgung berechtigt uns Personen aus der Schweiz ins Ausland zu vermitteln oder umgekehrt Personen aus dem Ausland in die Schweiz zu vermitteln.

Datenschutzrichtlinien:
Wir haben klare Datenschutzrichtlinien und -verfahren implementiert, um sicherzustellen, dass alle persönlichen Informationen unserer Kunden geschützt sind. Wir geben keine Daten an Drittpersonen weiter. Kandidaten erhalten Ihren Namen und Kontaktdaten erst, wenn diese durch Sie zu einem Interview eingeladen werden.

Sicherheitsmassnahmen:
Unsere Systeme sind mit den neuesten Sicherheitsmassnahmen ausgestattet, um den unbefugten Zugriff, die Offenlegung oder den Verlust von Daten zu verhindern.

Verschlüsselungstechnologien:
Wir verwenden moderne Verschlüsselungstechnologien, um sicherzustellen, dass alle übermittelten Daten geschützt und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.




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